Es wird darauf verwiesen, dass ab dem 01.09.2020 im Landesverband Thüringen nur noch die neuen, bundeseinheitlichen Vordrucke zur Beantragung von waffenrechtlichen Bedürfnissen vom Antragsteller bzw. dessen SLG zu verwenden sind.
Die Anträge stehen ONLINE zur Verfügung und können direkt am Rechner bearbeitet bzw. ausgefüllt werden, bei einigen Feldern stehen Dropdown-Menüs zur Auswahl, um das Ausfüllen zu erleichtern.
Bitte das Infoblatt beachten
(Stand 01.2021)!
Name | Beschreibung | Format | Format |
---|---|---|---|
WRB Antrag * | Antragsformular nach §14 Abs. 3/5/6 | ||
WRB SLG * | Angaben der SLG / SLG-Leiters | ||
WRB Beiblatt * | Angaben über den vorhandenen Bestand | ||
Begründung | Begründung der Grundkontigentüberschreitung nach Abs. 5 | ||
§27 SprengG | Verlängerung der Gültigkeit nach §27 SprenG | ||
Checkliste | Checkliste für Anträge |
* Pflichtformulare bei jedem Antrag
Bitte die Dateien "lokal" speichern und anschliessend bearbeiten.
Ab sofort stehen die Formulare auch als "ausfüllbare" PDF Version zur Verfügung. Die PDF-Formulare können ebenfalls direkt am Rechner bearbeitet werden. Bei der Benutzung der WORD Formulare bitte auf die Ansicht beim Drucken achten.
Kurzwaffe | Langwaffe |
Henrico Huppel Sebastian-Kneipp-Str. 9 98694 Ilmenau OT Stützerbach | Ralf Bommer Hattendorfer Str. 61 36269 Philipsthal |
Der Antragsteller legt zur Rücksendung einen ausreichend frankierten und an den SLG-Leiter adressierten Rückumschlag bei.
Nach Prüfung durch den zuständigen Referenten werden die Unterlagen zum Landesverbandsleiter übermittelt. Dieser stellt die Bescheinigung des Verbandes gem. §14 Abs. 3, §14 Abs. 5, oder §14 Abs. 6 WaffG aus und registriert die erteilten Bescheinigungen mit der Listennummer im Verzeichnis für Lang- bzw. Kurzwaffen. Der Landesverbandsleiter archiviert die vergebenen Unterlagen und sendet nur das mit dem Siegel versehene Original der Bescheinigung an den SLG-Leiter zurück.
Die Bearbeitungszeit beträgt 4-8 Wochen nach Einreichung der Unterlagen an die Referenten waffenrechtliche Befürwortung. Das vom BDMP bescheinigte waffenrechtliche Bedürfnis ist mit dem Nachweis der Sachkunde durch den Antragsteller der zuständigen Behörde vorzulegen.
Unvollständige oder falsch ausgefüllte Anträge können durch den Landesverband Thüringen nicht bearbeitet werden.
Diese werden bei einem ausreichend frankierten Rückumschlag an den jeweiligen SLG Leiter zurückgeschickt, hier empfiehlt es sich immer mindestens die Größe A5 zu verwenden. Ansonsten erfolgt nur die Rücksendung Sendung des Beiblattes. Es ist uns nicht möglich mehrfach eingesandte Teilanträge zu „Einem Antrag“ zusammenzuführen.