Grundsätzliche Verfahrensweise für die Beantragung waffenrechtlicher Bedürfnisse im LV Thüringen

Es wird darauf verwiesen, dass ab dem 01.09.2020 im Landesverband Thüringen nur noch die neuen, bundeseinheitlichen Vordrucke zur Beantragung von waffenrechtlichen Bedürfnissen vom Antragsteller bzw. dessen SLG zu verwenden sind.

Die Anträge stehen ONLINE zur Verfügung und können direkt am Rechner bearbeitet bzw. ausgefüllt werden, bei einigen Feldern stehen Dropdown-Menüs zur Auswahl, um das Ausfüllen zu erleichtern. 

Bitte das Infoblatt beachten
(Stand 01.2021)!

Antragsformulare

Name Beschreibung Format Format
WRB Antrag * Antragsformular nach §14 Abs. 3/5/6

WORD

PDF

WRB SLG * Angaben der SLG / SLG-Leiters

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WRB Beiblatt * Angaben über den vorhandenen Bestand

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Begründung Begründung der Grundkontigentüberschreitung nach Abs. 5

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§27 SprengG Verlängerung der Gültigkeit nach §27 SprenG

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Checkliste Checkliste für Anträge

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* Pflichtformulare bei jedem Antrag

Bitte die Dateien "lokal" speichern und anschliessend bearbeiten.

Ab sofort stehen die Formulare auch als "ausfüllbare" PDF Version zur Verfügung. Die PDF-Formulare können ebenfalls direkt am Rechner bearbeitet werden. Bei der Benutzung der WORD Formulare bitte auf die Ansicht beim Drucken achten.

Folgende Verfahrensweise ist einzuhalten

  1. Der Schütze legt den WRB-Antrag und das WRB-Beiblatt, sowie die weiteren benötigten Unterlagen (Zugehörigkeit, schiessportliche Regelmässigkeit, Kopie WBK + Nachweis Sachkunde bei Erstantrag usw.) seinem SLG-Leiter vor.

  2. Der SLG-Leiter prüft die Unterlagen und nimmt mit dem Vordruck WRB-SLG Stellung zum Bedürfnis. Die geprüften Antragsunterlagen und die Stellungnahme der SLG (WRB-SLG) werden dem Antragsteller zurück übergeben.

  3. Für Anträge alle Anträge sind die "neuen" (24.10.2023) Formulare zu verwenden!

  4. vor dem Versand der Unterlagen (5.) Prüfung der Unterlagen anhand der Checkliste

  5. Der Antragsteller sendet sämtliche Unterlagen zur Prüfung an den entsprechenden Referenten waffenrechtliche Befürwortung des Landesverbandes:
KurzwaffeLangwaffe

Henrico Huppel

Sebastian-Kneipp-Str. 9
98694 Ilmenau OT Stützerbach

Ralf Bommer

Hattendorfer Str. 61
36269 Philipsthal

Der Antragsteller legt zur Rücksendung einen ausreichend frankierten und an den SLG-Leiter adressierten Rückumschlag bei. 

Nach Prüfung durch den zuständigen Referenten werden die Unterlagen zum Landesverbandsleiter übermittelt. Dieser stellt die Bescheinigung des Verbandes gem. §14 Abs. 3, §14 Abs. 5, oder §14 Abs. 6 WaffG aus und registriert die erteilten Bescheinigungen mit der Listennummer im Verzeichnis für Lang- bzw. Kurzwaffen. Der Landesverbandsleiter archiviert die vergebenen Unterlagen und sendet nur das mit dem Siegel versehene Original der Bescheinigung an den SLG-Leiter zurück.

Die Bearbeitungszeit beträgt 4-8 Wochen nach Einreichung der Unterlagen an die Referenten waffenrechtliche Befürwortung. Das vom BDMP bescheinigte waffenrechtliche Bedürfnis ist mit dem Nachweis der Sachkunde durch den Antragsteller der zuständigen Behörde vorzulegen.

Unvollständige oder falsch ausgefüllte Anträge können durch den Landesverband Thüringen nicht bearbeitet werden.

Diese werden bei einem ausreichend frankierten Rückumschlag an den jeweiligen SLG Leiter zurückgeschickt, hier empfiehlt es sich immer mindestens die Größe A5 zu verwenden. Ansonsten erfolgt nur die Rücksendung Sendung des Beiblattes. Es ist uns nicht möglich mehrfach eingesandte Teilanträge zu „Einem Antrag“ zusammenzuführen.