Mit Beschluss des Bundesbeirates vom 05.12.2004 trat eine neue Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V. (OBwrB) in Kraft. Diese OBwrB (zuletzt aktualisiert zum 29.01.2011) und die Erläuterung zu dieser wurde den SLG-Leitern auf der SLG-Leitersitzung am 15.01.2005 in Aspach übergeben. Es wird darauf verwiesen, dass seit 16.01.2005 im Landesverband Thüringen nur noch die neuen, bundeseinheitlichen Vordrucke zur Beantragung von waffenrechtlichen Bedürfnissen vom Antragsteller bzw. dessen SLG zu verwenden sind:
BDMP-WRB Antrag (Ausfüllhilfe)
BDMP-WRB Antrag nach § 14 (4) WaffG
BDMP-WRB Beiblatt (Ausfüllhilfe)
Antragstellung auf anderen Formularen werden nicht mehr bearbeitet.
Folgende Verfahrensweise ist im Landesverband Thüringen einzuhalten:
Der Schütze legt den WRB-Antrag und das WRB-Beiblatt, sowie die weiteren benötigten Unterlagen (Zugehörigkeit, schiessportliche Regelmässigkeit, Kopie WBK + NachweisSachkunde bei Erstantrag usw.) nach oben genannter Ordnung OBwrB seinem SLG-Leiter vor. Der SLG-Leiter prüft. die Unterlagen und nimmt mit dem Vordruck WRB-SLG Stellung zum Bedürfnis. Die geprüften Antragsunterlagen und die Stellungnahme der SLG (WRB-SLG) werden dem Antragsteller zurück übergeben. Für Anträge nach § 14 (4) WaffG ist ab dem 01.05.2010 nur noch der aktuelle Vordruck zu nutzen!
Der Antragsteller sendet sämtliche Unterlagen zur Prüfung an den entsprechenden Referenten waffenrechtliche Befürwortung des Landesverbandes:
Kurzwaffe: Henrico Huppel,
Langwaffe: Ralf Bommer
Der Antragsteller legt zur Rücksendung einen ausreichend frankierten und an den SLG-Leiter adressierten Rückumschlag bei.
Nach Prüfung durch den zuständigen Referenten werden die Unterlagen zum stellvertretenden Landesvorsitzenden, Michael Voigt, E-Mail: bdmp-lvth@web.de übermittelt. Dieser stellt die Bescheinigung des Verbandes gem 14 Abs. 2, 14 Abs. 3, oder 14 Abs. 4 WaffG aus und registriert die erteilten Bescheinigungen mit der Listennummer im Verzeichnis für Lang- bzw. Kurzwaffen. Der Landesverbandsleiter archiviert die bergebenen Unterlagen und sendet nur das mit dem Siegel versehene Original der Bescheinigung an den SLG-Leiter zurück.
Die Bearbeitungszeit beträgt 4-8 Wochen nach Einreichung der Unterlagen an die Referenten waffenrechtliche Befürwortung. Das vom BDMP bescheinigte waffenrechtliche Bedürfnis ist mit dem Nachweis der Sachkunde durch den Antragsteller der zuständigen Behörde vorzulegen.
Unvollständige oder falsch ausgefüllte Anträge können durch den Landesverband Thüringen nicht bearbeitet werden. Sie gehen über den LV an den Antragsteller mit einem Beiblatt zurück..
Grundsätzliche Verfahrensweise für die Beantragung waffenrechtlicher Bedürfnisse im LV Thüringen:
Herzlich Willkommen auf den offiziellen Internetseiten des BDMP Thüringen !
Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. - Landesverband Thüringen
Stand: 22.03.14
Fachverband für sportliches Großkaliberschießen mit Sitz in D-33102 Paderborn, Anerkannter Schießsportverband gem. §15 WaffG